Heute hat uns die Meldung erreicht, dass die hellenische Religion vom griechischen Staat als «bekannte Religion» gemäß Artikel 17, Paragraph 1 des Beglaubigungsgesetzes für bekannte Religionen 4301/2014 anerkannt wurde (Entscheidung des griechischen Ministeriums für Bildung, Forschung und Glaubensgemeinschaften Nr. Ω76Α4653ΠΣ-94Ξ). Die Anerkennung als «bekannte Religion» ist die derzeit einzige Form der staatlichen Anerkennung für Religionen in Griechenland. Die hellenische Religion wurde offiziell unter dem Namen «Hellenische ethnische Religion» anerkannt, eine Bezeichnung, die auf den YSEE zurückgeht und die hellenische Religion bezeichnet, wie sie allein vom YSEE praktiziert wird. Außerdem wurden die Kulträumlichkeiten des YSEE offiziell als «Tempel der Hellenischen ethnischen Religion» anerkannt. Nun können rechtlich gültige Hochzeiten oder Beerdigungen vollzogen und amtlich anerkannte Angaben zur Religionszugehörigkeit gemacht werden.
Der Artikel 17, Paragraph 1 des Beglaubigungsgesetzes für bekannte Religionen beinhaltet zudem die Erlaubnis zum Bau eines Tempels sowie das Recht auf «öffentliche Ausübung» der jeweiligen Religion. In seiner Pressemitteilung vom 10.04.«2017» macht der Oberste Rat der ethnischen Hellenen (YSEE) jedoch deutlich, dass die Anerkennung als «bekannte Religion» nur der erste Schritt auf dem Weg zur Anerkennung des Hellenentums, zumal hier eine Religion anerkannt wurde, aber keine Religionsgemeinschaft. Schließlich weigert sich der Staat nach wie vor, den YSEE und andere hellenische Gemeinschaften als religiöse Körperschaften des öffentlichen Rechts anzuerkenenn. Eine solche Anerkennung würde den verschiedenen Gemeinschaften weitreichende Rechte zusichern, wie zum Beispiel das Recht auf eigene Schulen und weiteres mehr. Die Forderung des YSEE nach einer Einstufung als religiöse Körperschaft des öffentlichen Rechts wurde in erster Instanz abgelehnt. Das war noch vor Anerkennung der «Hellenischen ethnischen Religion». Der YSEE ist nach eigenen Worten bereit, bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu ziehen. Dort soll dann über sein Anliegen entschieden werden. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs wird die Antwort auf einen zwanzigjährigen Kampf um Anerkennung sein. Der Sekretär des YSEE gibt sich jedenfalls zuversichtlich.