Oberster Rat ethnischer Hellenen: Zum »Antirassismusgesetz«, in: YSEE (Pressemitteilungen: Januar bis Dezember »2014«), zuletzt abgerufen am 26. August »2014«. 287. Pressemitteilung des Obersten Rates der ethnischen Hellenen (YSEE). Originalsprache: Griechisch. Übrs. v. Stilian Ariston Korovilas.
Vorwort zum Gesetzesentwurf
Dieses Antirassismusgesetz wird in Griechenland seit langer Zeit kontrovers diskutiert. Es soll das Verbreiten von rassistischem Gedankengut u.Ä. unter Strafe stellen: »Wer etwa rassistisches Gedankengut verbreitet, zu Gewalt aufruft oder den Holocaust leugnet, muss demnach künftig mit bis zu drei Jahren Haft und Geldstrafen bis 30.000 Euro rechnen. Die Abstimmung über das neue Anti-Rassismus-Gesetz solle in den kommenden Wochen stattfinden, sagte ein Parlamentssprecher. Bislang fehlt in Griechenland eine entsprechende Gesetzgebung. Wer etwa mit dem Hitlergruß grüßt, wird bisher nicht strafrechtlich verfolgt.« (Spiegel Online, Anti-Rassismus-Gesetz: Griechenland will härter gegen Neonazis vorgehen, 01.11.»2013«). Abgeordnete der regierenden konservativen Nea Dimokratia und drei Bischöfe »protestierten öffentlich gegen das neue Anti-Rassismus-Gesetz, das bald im Parlament eingebracht werden soll«. Der Grund: Die Leugnung des Holocausts soll nur unter Strafe gestellt, wenn auch die Leugnung von Verfolgungen »christlicher Bevölkerungen im Osmanischen Reich« strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen soll. Bischof Andreas von Konitsa in Nordgriechenland protestierte auch wegen der »Einbeziehung der gleichgeschlechtlichen zivilen Partnerschaften in die Novelle« mit folgenden Worten: »Dieses hinterlistige Gesetz muss sofort zurückgezogen werden, auch weil es die Perversion der Homosexualität toleriert« (GriechenlandNet Online, Nachrichten vom 22.08. und 20.08.»2014«. Nun melden sich auch die ethnischen Hellenen zu Wort und fordern über den Obersten Rat ethnischer Hellenen die Anerkennung der Hellenenverfolgungen im (Ost)Römischen Reich durch das Christentum.
Pressemitteilung Nr. 287 / 20.8.»2014«
Auch die »Ja-zu-allem«-Abgeordneten des griechischen Parlaments scheinen, falls und wann sie wollen, ihren Einfallsreichtum unter Beweis stellen zu können. Um die Einbringung des mit einem irreführenden Namen belegten »Anti-Rassismus-Gesetzes« zu verzögern – und wir sprechen von »Verzögerung, denn seine Inkraftsetzung ist bereits verordnet –, drohen 38 Abgeordnete der Nea Demokratia dagegen zu stimmen, wenn kein gleichartiger Verweis auf die Leugnung des Völkermords an den Ostchristen (Pontier, kleinasiatische Griechen, Armenier, Syrische Christen) ins Gesetz aufgenommen wird, als Straftat, so wie auch die Leugnung der Ausrottung der Juden durch die Nazis als Straftat á la carte eingestuft werden soll.
Die Kriminalisierung persönlicher Meinungen, jedweder Art persönlicher Meinungen, ist die gröbste Form der Tyrannei, auch wenn die Politiker dieses Landes* auf solche »Feinheiten« freilich keine Rücksicht nehmen, ebenso wie die Politiker anderer Länder, welche ebenfalls Gesetze zur Kriminalisierung der eigenen Meinung verabschiedet haben. Wenn wir aber schon, durch die 38 Abgeordneten der Nea Demokratia dazu gebracht, aus geschichtlicher Perspektive Völkermorde ins Blickfeld rücken, deren Leugnung uneingeschränkt und allgemeinverbindlich verboten ist, unterrichten wir, als Hellenen, die 38 Abgeordneten und die gesamte Politik- und Medienwelt, für die der Erlass eines derartigen Gesetzes Normalität bedeutet, dass das Christentum während seiner Ausbreitung die größten Völkermorde verübt hat.
Neben dem »Holocaust«** an den Juden und der Abschlachtung christlicher Bevölkerungsgruppen, beides Ereignisse des 20. Jahrhunderts, gibt es auch die zahllosen Völkermorde an Ethnien, die unter Ausübung brutalster Gewalt und Gräueltaten zur Aufgabe ihrer vorväterlichen Religionen gezwungen wurden. Was Scythopolis für die Hellenen, Verden für die Sachsen bedeutet hat; die Kreuzzüge und das Niedermetzeln der Ureinwohner des amerikanischen Kontinents sind nur einige der zahlreichen Heldentaten des expansiven »Monotheismus«.
Die Kriminalisierung, die durch das Gesetz, mit der Anweisung zur Verabschiedung unter falschem Namen, angestrebt wird, ist nicht die Kriminalisierung des »Rassismus«, denn die Unterdrückung des Hasses auf Menschen anderer Herkunft kümmert diesen nicht. Der »Holocaust« der Juden und das Massaker an christliche Bevölkerungen waren RELIGIÖS motivierte Massenverbrechen, begangen von den positiv-christlichen Nazis*** und türkischen Muslimen an den eigenen Glaubensgenossen, welche einer anderen Art des »Monotheismus« huldigten. Da sich also das Gesetz auf religiös motivierte Massenverbrechen beziehen wird, fordern wir als Hellenen und Europäer, dass die Leugnung der jahrhundertelang anhaltenden Völkermorde an den »Götzenverehrern« Griechenlands und Europas (und dementsprechend aller anderen vom expansiven »Monotheismus« überfallenen Kontinente) als Straftat in das Gesetz aufgenommen wird.
Wir wenden uns damit an die gesamte politische, »geistige« (falls noch vorhanden) und journalistische Welt dieses Landes. Auch wir Hellenen (wir meinen nicht die Rhomäer****) haben Völkermorde erlitten, und zwar mehrmals. Was dieses Pseudepigraph-Gesetz***** auf Bestellung angeblich bekämpfen will, wurde nicht im 20. Jahrhundert der christlichen Zeitrechnung geboren, sondern viel früher; seinen Erstauftritt hat es in der, von den »Monotheisten« bezeichneten »Bibel« hingelegt, und mit ihr als Grundlage haben »Monotheisten« bis heute ihre Heldentaten vollbracht, den Geist der Menschheit verriegelt und sie in die offene oder kaschierte Intoleranz und in die totale Barbarei geführt.
Statt diesem »Anti-Rassismus-Gesetz« á la carte, sollte das griechische Parlament also ein Gesetz »gegen die Intoleranz« entwerfen und zur Abstimmung freigeben, das auch den Genozid an den ethnischen Hellenen historisch untermauert. Falls freilich die Abgeordneten den Mut dazu und falls sie Interesse daran haben, sich weiterhin als Hellenen zu inszenieren.
OBERSTER RAT DER ETHNISCHEN HELLENEN
A.d.Ü.:
* Griechenland.
** eigentlich ein Begriff aus dem griechischen Götterkult.
*** Positives Christentum; erlebt z.Z. in der mystizistischen neugriechischen Archäozentrismus-Bewegung eine Neuauflage.
**** Ursprüngliche (Selbst)-Bezeichnung der orthodoxen Bewohner des Byzantinischen Reiches und griechischsprachigen orthodoxen Christen der späteren Zeit; Hellenen wurden nur die »Anhänger des altgriechischen Heidentums bezeichnet« (Demandt). Dies änderte sich erst im 19. Jahrhundert »unter europäischem Einfluß« (Alexander Demandt, Kleine Weltgeschichte, S. 107, München: C.H. Beck, 2003). Dennoch verstanden viele noch im 20. Jh. unter »Hellenen« die »Götzendiener«, »die Heiden« (Johannes Th. Kakridis, Die alten Hellenen im neugriechischen Volksglauben, S. 10, München: Heimeran, 1967). Heute gilt in Griechenland die Romiosini, Kultur und Identität der Rhomäer, als Fortsetzung der hellenischen Kultur, der Romios wird mit dem Hellenen identifiziert, infolgedessen Romiosini mit Hellenentum übersetzt.
***** Pseudepigraph, weil es nicht hält, was der Name suggeriert.